Wirtschaftshilfe für die Land- und Forstwirtschaft

Unterstützungshilfen wurden auf Grund des Lockdowns verlängert, um die wirtschaftlichen Folgen für betroffene Bereiche in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich abzufedern.

Lebensmittelproduzenten, Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als systemrelevante Versorgungseinrichtungen definiert. Die Schließungen gelten für sie nicht.

•    Auch Bauernmärkte als Lebensmittelversorger und Märkte im Freien können mit eingeschränktem Sortiment und unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen offenbleiben.

•    Für Agrarhandel, Gartenbau und Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel gelten die Schließungen ebenfalls nicht.

•    Auch der Christbaum- und Schmuckreisigverkauf kann unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden.

•    In Kundenräumen der oben genannten Betriebsstätten ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

•    Arbeiten auf dem Betrieb Personen in physischem Kontakt, die nicht ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, ist eine Maske zu tragen. Des Weiteren ist ein 3G-Nachweis erforderlich.

•    Die Jagd erfüllt ebenso einen systemrelevanten Auftrag und gilt als berufliche Tätigkeit. Sie ist daher weiterhin zulässig.

Wirtschaftshilfen

•    Härtefallfonds und Ausfallsbonus werden nach bisherigen Kriterien verlängert bzw. wiedereingeführt.

•    Abwickelnde Stelle wird die Agrarmarkt Austria sein.

•    Nähere Details über Antragsstellung und Rahmenbedingungen werden demnächst bekannt gegeben.

Nähere Informationen stehen auf www.landwirtschaft.at zur Verfügung.