StadtgemeindeGrein
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Unterstützungshilfen wurden auf Grund des Lockdowns verlängert, um die wirtschaftlichen Folgen für betroffene Bereiche in der Land- und Forstwirtschaft bestmöglich abzufedern.
Lebensmittelproduzenten, Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden und der Ab-Hof-Verkauf sind als systemrelevante Versorgungseinrichtungen definiert. Die Schließungen gelten für sie nicht.
• Auch Bauernmärkte als Lebensmittelversorger und Märkte im Freien können mit eingeschränktem Sortiment und unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen offenbleiben.
• Für Agrarhandel, Gartenbau und Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel gelten die Schließungen ebenfalls nicht.
• Auch der Christbaum- und Schmuckreisigverkauf kann unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden.
• In Kundenräumen der oben genannten Betriebsstätten ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
• Arbeiten auf dem Betrieb Personen in physischem Kontakt, die nicht ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, ist eine Maske zu tragen. Des Weiteren ist ein 3G-Nachweis erforderlich.
• Die Jagd erfüllt ebenso einen systemrelevanten Auftrag und gilt als berufliche Tätigkeit. Sie ist daher weiterhin zulässig.
Wirtschaftshilfen
• Härtefallfonds und Ausfallsbonus werden nach bisherigen Kriterien verlängert bzw. wiedereingeführt.
• Abwickelnde Stelle wird die Agrarmarkt Austria sein.
• Nähere Details über Antragsstellung und Rahmenbedingungen werden demnächst bekannt gegeben.
Nähere Informationen stehen auf www.landwirtschaft.at zur Verfügung.