Volksbegehren

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen

COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren

• Gerechtigkeit den Pflegekräften!

• Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren

Aufgrund der auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten stattgebenden Entscheidungen des Bundesministers für Inneres betreffend die oben angeführten Volksbegehren wird verlautbart:
Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 6. November 2023 bis (einschließlich) Montag, 13. November 2023,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 2. Oktober 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In dieser Gemeinde können Eintragungen während des Eintragungszeitraums an folgender Adresse
Stadtamt Grein, Rathausgasse 1, 4360 Grein

an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 6. November 2023, von 08:00 bis 20:00 Uhr,
Dienstag, 7. November 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Mittwoch, 8. November 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Donnerstag, 9. November 2023, von 08:00 bis 18:00 Uhr,
Freitag, 10. November 2023, von 08:00 bis 16:00 Uhr,
Samstag, 11. November 2023, geschlossen,
Sonntag, 12. November 2023, geschlossen,
Montag, 13. November 2023, von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (13. November 2023), 20.00 Uhr, durchführen.

Wie entsteht ein Volksbegehren?
Wurden die erforderlichen 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen / die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten „Einleitungsantrag“. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden.
Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest.
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften mitgerechnet. 

Wo kann ich eine Unterstützungserklärung unterzeichnen?
• 
Persönliche Unterschrift in einer beliebigen Gemeinde, unabhängig von der Hauptwohnsitzgemeinde.
• 
Online via www.oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur/ Bürgerkarte erforderlich - zu beantragen zum Beispiel über Finanzamt ONLINE oder Österreichische Gesundheitskasse
Welche Volksbegehren sind derzeit zu unterstützen?
Siehe Link des Bundesministeriums.