Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt zur Landtagswahl 2021 sind alle Männer und Frauen, die spätestens am Tag der Wahl (26.09.2021)
• das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern
• die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen
• und am Stichtag (06.07.2021) einen Hauptwohnsitz in einer oberösterreichischen Gemeinde haben
• und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt zur Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2021 sind alle Männer und Frauen, die spätestens am Tag der Wahl (26.09.2021)
• das 16. Lebensjahr vollenden, d.h. spätestens an diesem Tag ihren 16. Geburtstag feiern
• die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und am Stichtag (06.07.2021) in der betreffenden Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben
• und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Wahlinformation:
Wir ersuchen Sie, die Wahlinformation aufmerksam wegen ...................