Wie entsteht ein Volksbegehren?

Veröffentlichungsdatum09.10.2023Lesedauer1 Minute
unterschrift

Wurden die erforderlichen 8.401 Unterstützungserklärungen erreicht, entscheiden die Initiatorinnen / die Initiatoren des jeweiligen Volksbegehrens selbst, wann sie das Volksbegehren einreichen.
In rechtlicher Hinsicht handelt es sich um den sogenannten „Einleitungsantrag“. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Volksbegehren unterstützt werden.
Wird positiv über den Antrag entschieden, legt das Bundesministerium für Inneres den achttägigen Eintragungszeitraum für Unterschriften fest.
Die Unterstützungserklärungen werden bei der Berechnung der Anzahl an Unterschriften mitgerechnet. 

Wo kann ich eine Unterstützungserklärung unterzeichnen?
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Persönliche Unterschrift in einer beliebigen Gemeinde, unabhängig von der Hauptwohnsitzgemeinde.
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Online via www.oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria / Handy-Signatur / Bürgerkarte erforderlich - zu beantragen zum Beispiel über Finanzamt ONLINE oder Österreichische Gesundheitskasse
Welche Volksbegehren sind derzeit zu unterstützen?
Siehe Link des Bundesministeriums.


Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für diese Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragungen mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Online können sie eine Eintragung mittels Handysignatur bzw. Bürgerkarte bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (13. November 2023), 20:00 Uhr, www.oesterreich.gv.at durchführen.