Kinder-Betreuungsbonus

Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Elternteil) zuerkannt, die mit ihrem Kind (Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13:00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen. 

Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag (37. Lebensmonat) eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres.
Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.

das Benötigte Downloadformular erhalten Sie im Internet unter: www.land-oberoesterreich.gv.at