Ablauffrist für die Beantragung des Heizkostenzuschusses - Aktion 2023/2024

Veröffentlichungsdatum01.02.2024Lesedauer3 Minuten
Heizkostenzuschuss

ERINNERUNG: Der Heizkostenzuschuss kann noch bis 31. März beantragt werden.
siehe Heizkostenzuschuss 2024

Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2023/2024 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Dieser Regierungsbeschluss sieht für die Zuerkennung des Heizkostenzuschusses folgende Richtlinien vor: 

    Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen: 

•    Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. Jänner 2024 

•    Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor. 

•    Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt   (Einmalig pro Haushalt).

    Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren
     Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt. 

    Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt. 

    Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2023/2024 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den
     festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt. 

    Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig. 

Von dem Zuschuss ausgenommen sind: 

• Asylwerberinnen und Asylwerber iSd § 2 Abs. Z 14 AsylG 
• Subsidiär Schutzberechtige iSd § 8 AsylG 
• Vertriebene iSd § 62 AsylG 
• Bewohnerinnen und Bewohner, welche in zielgruppenspezifischen betreuten Wohnformen, die im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, leben. 
  Dies gilt u.a. für Einrichtungen gemäß §§ 20 und 21 Oö. SHG 1998, § 12 Abs. 2 Z 1 und § 17 Abs. 3 Z 5 Oö. ChG. 
• Strafgefangene und Untergebrachte in Justizanstalten. 


Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet: 
Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro 
Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000,00 Euro 

Die Prüfung des Antrages erfolgt mittels automatisierter Unterstützung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Zuschuss genehmigt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut im SEPA-Raum, das im Antrag bekanntzugeben ist. 

    Die Antragstellung ist auf der Website des Landes Oö. unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm möglich. Eine genaue Auflistung, was alles zum 
     Jahresbruttoeinkommen gerechnet wird, finden sie ebenfalls auf dieser Website.                        

    Sollte es zu einem hohen Aufkommen an Zugriffen auf das Online Formular kommen, werden AntragstellerInnen in einen digitalen Warteraum weitergeleitet. 
     Dieser Zwischenschritt wird im Falle eines hohen Aufkommens von Anträgen benötigt um ein Abstürzen des Formularservers zu verhindern. 
     Anschließend werden Sie automatisch auf die erste Seite des Antragsformulars weitergeleitet.              

    AntragstellerInnen benötigen für die Antragstellung folgende Informationen:
• Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in) 
• Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
• Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
• Bankverbindung im SEPA-Raum (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll)

WICHTIG: Eine korrekte Eingabe der Daten ist erforderlich, damit die automatische Überprüfung entsprechend erfolgen kann (Beispielsweise ist der Vorname lt. Zentralem Melderegister anzugeben und nicht etwa eine Abkürzung. Auch ist darauf zu achten, dass Vor- und Nachname nicht vertauscht werden). 

Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ausschließlich online über die Website des Landes beantragt werden. Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, bei der Bürgerservicestellen des Stadtamtes Grein Unterstützung zu erhalten. 

Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt bei Frau Hoser Anna und Frau Feuchtner Waltraud 07268/255-27, Zimmer 6.