Oö. Hundehaltegesetz

Veröffentlichungsdatum02.12.2024Lesedauer1 Minute
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Seit 01. Dezember 2024 ist das neue Oö. Hundehaltegesetz in Kraft. Der Fokus wurde auf den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und ein funktionierendes „Mensch-Hund-Gespann“ gelegt.

Hier finden Sie die wesentlichen Änderungen im Überblick:
• Bereits jetzt müssen Hundehalter vor der Anschaffung eines Hundes einen sechsstündigen Sachkundekurs absolvieren; in Zukunft wird danach eine Prüfung über die Inhalte erfolgen.

• Zusätzlich müssen Halter von großen Hunden (Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) eine Prüfung auf Alltagstauglichkeit bestehen. Bei der Prüfung müssen Sie den gewissenhaften Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen nachweisen.

• Weiters haben Gemeinden dadurch mehr Möglichkeiten, Hunde als „auffällig“ einzustufen: Ziel ist es, bereits eingreifen zu können, bevor gefährliche Bissverletzungen passieren.

• Für die folgenden Hunderassen gelten erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht ab dem 13. Lebensmonat im öffentlichen Raum: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pitbull und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander.

Weitere umfassende Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie unter www.sichermithund.at